Längere intime Beziehung allein ist kein Strafmilderungsgrund bei Vergewaltigung
Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Strafe bei einer Vergewaltigung gemildert werden kann, wenn vorher zwischen den Beteiligten eine längere intime Beziehung bestand. Der BGH hat hierzu ausgeführt: bei einer Vergewaltigung begründe eine mögliche verminderte „Hemmschwelle“ des Täters aufgrund einer längeren intimen Beziehung keinen minder schweren Fall, wenn die Tat Bestrafungscharakter…
