Verjährung Steuerschulden
Das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (z.B. wegen Verjährung) führt zum Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e Abs. 1 StGB.Das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis führt zum Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e Abs. 1 StGB. Nach dieser Vorschrift kann eine Einziehung nach…