Umsatzsteuerhinterziehung bei Einschaltung von Strohmännern
Eine aktuelle Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Umsatzsteuerpflicht des Hintermanns besteht, wenn er Lieferungen durch Strohmänner vornehmen lässt. Im vorliegenden Fall benutzte der Angeklagte als „ambulanter Schrotthändler“ Strohmänner für den Verkauf um der Umsatzsteuerpflicht zu entgehen. Das Verhalten der Strohleute wurde ihm zunächst zugerechnet. Die Entscheidung hat in…