Keine Auskunft des zuvor bevollmächtigten Testamentsvollstreckers geschuldet
Das LG Bonn hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem der Sohn der Erblasserin, bevor er zu deren Testamentvollstrecker bestimmt wurde, bereits deren Generalbevollmächtigter war. Das Landgericht hat entschieden, dass er den Erben gegenüber nicht zur Auskunft über seine Verfügungen zum Nachteil der Erblasserin aufgrund seiner zuvorigen Tätigkeit als Generalbevollmächtigter ist. Die Erblasserin…