Auskunftspflichten des Geschäftsführers
Wenn gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt wird, ist der Geschäftsführer verpflichtet, über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft und insbesondere auch über gegen ihn selbst gerichtete Ansprüche, Auskunft zu erteilen. Er muss jedoch keine Angaben zu seinen persönlichen Vermögensverhältnissen machen. Die Auskunftspflicht des § 101 Abs. 1 InsO bezieht sich (nur) auf…