Rechtsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung
Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 10.01.2019 erläutert, dass bei außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche mit einzelnen Angeklagten unter Ausschluss von Mitangeklagten, besondere Zurückhaltung geübt werden muss, um den Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden. Wenn an einem Gespräch außerhalb der Hauptverhandlung nicht die Verteidiger aller Angeklagter beteiligt seien, sei aus Sicht der nicht vertretenen Angeklagten…